Vorheriger Vorschlag

Erhöhung der Parkgebühren & City Maut

Parkgebühren in der Innenstadt müssen endlich drastisch erhöht werden. Solange es günstiger zu sein scheint in der Innenstadt zu parken, als öffentlich dorthin zu fahren, wundert die Masse an Autos in der Stadt niemanden.

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Nächster Vorschlag

Nutzung und Ausbau vorhandener Wege statt ...

Viele vorhandene Wege,speziell in die näheren Landkreise um München könnten mit sehr viel günstigerer Finanzierung zeitnah ein schnellere Umsetzung von Fahrradschnellwegen möglich machen.
z.B Fahrradschnellweg nach Starnberg:

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Förderung von Lastenrädern, Lastenanhängern für Vereine, Genossenschaften öffentl. Einrichtungen mit bis zu 80% Förderquote ausbauen

Ähnlich wie München eMobil, nur mit einer breiter aufgestellten Förderung. Darin enthalten sein sollten sowohl pedalbetriebene/unterstützte Fahrräder, als auch andere Leichtfahrzeuge. Außerdem sollten Anhänger und nicht elektrisch unterstützte Lastenräder gefördert werden. Zuletzt sollte die Förderquote für gemeinnützige Vereine, Genossenschaften, öffentliche Einrichtungen etc. bis zu 80% betragen (so wie in Brandenburg: https://mil.brandenburg.de/mil/de/service/foerderprogramme/mobilitaet-ve...). So hatten wir in München 2019 mehr als doppelt so viele Lastenpedelecs wie reine E-Autos, was sicher auch ein Effekt von München eMobil ist. Inzwischen sind es aber deutlich mehr E-Autos und Hybride, als Lastenpedelecs. Dieser Trend sollte umgekehrt werden und ressourceneffizientere Lastenräder/Lastenpedelecs verstärkt gefördert werden. Mit einer förderquote von bis zu 80% für gemeinnützige Vereine wird die Verkehrswende sozial gerechter gestaltet. So werden Initiativen wie die Freien Lastenradl vom Lastenradl München e. V. gestärkt.

Kommentare

Für derartige Gefährte sollte, soweit sie einer breiten Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich sind, auch eine Förderung für die Instandhaltung und Instandsetzung möglich sein. Regelmäßig Instandhaltung fördert die Langlebigkeit und schont kostbare Ressourcen.

Und bitte eine faire Förderung.
Beispiel, wenn ich E-Lastenräder, Lastenräder und Fahrradanhänger mit z.B. 20% fördere, dann ist das fair. Wenn ich die Förderung aber mit unterschiedlichen Grenzwerten (z.B. 500, 250, 100) beschränke, dann ist das nicht fair.
Dann bekomme ich für ein 2500 Euro teures E-Lastenrad 500 EUR, für ein 2500 EUR teures, nachhalitgeres Lastenrad ohne Motor und Akku aber nur 250 EUR. Und für einen 2500 EUR teuren Fahrradanhänger sogar nur 100 EUR.
Nicht nur der Fördersatz muss gleich sein sondern auch der Grenzwert.