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VisionZero

die schwachen VerkehrsteilnehmerInnen müssen besser geschützt werden. Insbesondere Zufußgehende und Fahrradfahrende.
Tempo 30 sollte auf allen Straßen verbindlich werden. Es reicht, wenn der Mittlere Ring und die Autobahnen ausgeschlossen werden. Hier gibt es keine Zufußgehenden und Fahrradfahrenden. Diese Straßen sind rein für den MIV gedacht. Alle anderen Straßen werden von allen VerkehrsteilnehmerInnen genutzt, auch die Leopoldstraße, der Altstadtring, die Landsbergerstraße und die vielen weiteren großen Straßen in München. Hier sollte zum Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer Tempo 30 eingeführt werden.

Kommentare

Es gibt auch Schulen an den großen Straßen, trotztdem dürfen Autos hier mit 50 oder 60 km/h langfahren.

Dem Schutz schwacher Verkehrsteilnehmer stimme ich voll zu. Das kann man aber nicht dadurch erreichen, dass man andere Verkehrsteilnehmer maximal einschränkt. Es ist auch nicht sinnvoll, ein Auto auf dem Mittleren Ring deswegen auf 30 Km/h zu begrenzen. Das schädigt mich als Fußgänger, weil ich mit dem Taxi zuviel Zeit im Verkehr verschwenden muss. Die Verkehrsteilnehmer sollten getrennt auf den Wegen geführt werden. Das sollte wesentlich stärker kontrolliert werden, da Radler das Recht des Stärkeren auf den Gehwegen in Anspruch nehmen. Falls die strikte Trennung nicht möglich ist, sollte die Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt in der vollen Breite zur Verfügung stehen. So gesehen in den Großstädten Indiens. Kraftwagen sollten schon für Dienstleistungen und für Besuche zu allen Adressen fahren können z. B. wegen Arztbesuche, Pflegedienste oder wegen der Mobilität Behinderter. Fahrrädern werden jetzt schon ein zu großer Raum zugeordnet. Z. B. Christophstraße ist Fahrradstraße trotzdem wird auf dem Gehsteig gefahren. Der Sinn erschließt sich mir nicht. Viele Straßen z. B. Fürstenstra§e ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Fußgänger werden von den Radlern häufig von hinten "überrascht", weil sie die Verkehrsschilder am Beginn der Straße nicht gesehen haben.

Maximale Einschränkung der "anderen" Verkehrsteilnehmenden mit einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h?? Seit wann ist man im Taxi ein Fußgänger?? Seit wann muss man Taxi fahren, um schnell ans Ziel zu kommen?? Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Radelnde auf dem Gehweg fahren, Herr oder Frau HaGü? Vielleicht, weil sie es zwischen den Autos zu gefährlich finden, auch in Fahrradstraßen, deren Regeln die wenigsten Autofahrenden kennen. Und dass in Indien viel mehr Menschen im Verkehr sterben als hier, ist Ihnen hoffentlich bewusst. Ihre Argumentation ist also eher bedauernswert.
An Ihre Trennung von Verkehrsteilnehmenden würde ich mich anschließen. Das bedeutet breite Radwege, baulich getrennt vom MIV und genug Platz für sowohl den Rad- als auch Fußverkehr für die Vision Zero. Und dadurch eben eine Wiederherstellung der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln statt die "maximale Einschränkung" aller Nicht-Autofahrenden.