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08. Steuerung des fließenden und ruhenden Verkehrs

In dieser Teilstrategie geht es um die Steuerung des fließenden und ruhenden Verkehrs. Bisher war das Verkehrsmanagement vor allem auf den Kfz-Verkehr ausgerichtet. Das soll sich mit der Mobilitätsstrategie 2035 nun ändern. Die zukünftige Verkehrsteuerung richtet sich nach flächeneffizienten Verkehrsarten wie ÖPNV, Rad- und Fußverkehr und dient den beiden Oberzielen der Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität. In dieser Teilstrategie findet außerdem eine starke Verknüpfung zur Teilstrategie Verkehrssicherheit statt.

Folgende Instrumente sollen zur Steuerung des Verkehrs zum Einsatz kommen:

  • Verkehrsordnung (u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote, Querungsmöglichkeiten, Zufahrtsbeschränkungen, Richtungsvorgaben)
  • Technische Verkehrssteuerung (u.a. Lichtsignalanlagen, Leitsysteme)
  • Preisliche Instrumente (u.a. Gebührenregelungen für das Parken und Fahren)

Die Steuerung des ruhenden Verkehrs stützt sich in der Mobilitätsstrategie 2035 auf drei Säulen:

  • Schaffung alternativer Parkraumangebote (Park + Ride, Bike + Ride, Anwohnergaragen, Anpassung des Stellplatzschlüssels)
  • Innovatives Management des vorhandenen Angebotes (Mehrfachnutzung privater Stellplätze, E-Laden, Sommerstraßen, Schanigärten, Informationssystem)
  • Steuerung der Parkraumnachfrage (Parkdauerbeschränkungen, Kontrolle von Anwohnerparkausweisen)

In diesem Bereich bestehen starke Regelungskompetenzen des Bundes und der Länder. Der Handlungsbedarf wird auch auf diesen Ebenen adressiert werden. Des Weiteren werden Vorerfahrungen der einschlägigen Projektgruppe aus der Modellstadt 2030 aufgegriffen.

Wie wichtig ist Ihnen das Thema Steuerung des ruhenden und fließenden Verkehrs? Fehlen Ihnen bestimmte Aspekte oder haben Sie noch Hinweise für uns zur Ausarbeitung dieser Teilstrategie?