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11. Soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Inklusion

Mobilität und Verkehr entscheiden maßgeblich mit, ob gleiche Chancen auf soziale Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen bestehen oder ob einzelne Teile der Gesellschaft diskriminiert werden. Mobilität darf grundsätzlich keine Frage der finanziellen Situation, der gesellschaftlichen Rolle oder der körperlichen und kognitiven Fähigkeiten sein. Moderne nachhaltige Mobilität muss inklusiv sein. Inklusion bedeutet die volle, wirksame, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft.

Die Landeshauptstadt München bekennt sich zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Diese Teilstrategie stützt sich auf die Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und wird zusammen mit dem Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München, den ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und der Gesamtschwerbehindertenvertretung abgestimmt.

Es sollen Umsetzungsprogramme zur Verbesserung der Inklusion erarbeitet werden. Berücksichtigt werden dabei auch der Zusammenhang zwischen verfügbarem Einkommen und Mobilität, der Themenkomplex des Gender Planning bzw. der Gender Mobility oder auch die Mobilitätschancen von speziellen Zielgruppen, wie z.B. Kindern und Jugendlichen, Senior*innen oder Migrant*innen. Einschlägige Interessensvertretungen werden dabei stets eingebunden.

Geschlechtergerechtigkeit wird als Querschnittsaufgabe in alle Teilstrategien einfließen.

Wie wichtig ist Ihnen das Thema Soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Inklusion? Fehlen Ihnen bestimmte Aspekte oder haben Sie noch Hinweise für uns zur Ausarbeitung dieser Teilstrategie?