Antwort 18104 auf Frage 1317
Frage:
04. Radverkehr
Antworten:
unwichtig
Radfahrern müssen aufgrund der teilweise gefahrenen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen
Es muss eine klare Trennung zum Fußgänger geben
Ein Mindestabstand von 1,20m zu Fußgängern muss eingeführt werden
Der Schutz von Fußgängern gegenüber Fahrrädern muss behordlich sichergestellt werden