Antwort 18104 auf Frage 1317

Frage: 
04. Radverkehr
Antworten: 

unwichtig

Radfahrern müssen aufgrund der teilweise gefahrenen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen Es muss eine klare Trennung zum Fußgänger geben Ein Mindestabstand von 1,20m zu Fußgängern muss eingeführt werden Der Schutz von Fußgängern gegenüber Fahrrädern muss behordlich sichergestellt werden