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(Fein-)Staubbelastung in den Münchner Parks

Liebes Team,

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Wie mit den E-Scootern

Innerhalb des Altstadtring dürfen E-Scooter zukünftig nur noch an 40 festen, markierten Stellplätzen geparkt werden.
Wer seinen Roller wo anders park muss weiter zahlen.

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Entkriminalisierung von Anzeigern von Falschparkern

Bürger, die vertrauensvoll Meldungen von Geh- und Radwegparkern an die Polizeiinspektion senden, werden vom Bay. Landesamt für Datenschutzaufsicht mit einem Bußgeld (100€) wegen Verstoß gegen die DSGVO bestraft. Und das obwohl die Polizei selbst vor einigen Jahren den Bürgern das Angebot gemacht hat, so zu handeln, weil die sie selbst nicht immer zu jedem Fall kommen können. Speziell die PI25 hat sich hier durch die Anzeigen gestört gefühlt und Beschwerde eingereicht.
Das Bay. Landesamt sieht hier die Persönlichkeitsrechte der Falschparker gegenüber der Ordnungswidrigkeit schützenswerter, besonders auch dann, wenn der Anzeiger selbst nicht betroffen ist. Besonders in Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und jede Menge Parkraum auf den eigenen Grundstücken, wird tag und nacht auf den Gehwegen geparkt und die in München gültige Mindestrestgehwegbreite von 1,60m massiv unterschritten. Die Polizei muss hier leider nicht einschreiten aufgrund des Opportunitätsprinzipes und kann hier frei entscheiden, ob und welchen Fällen sie nachgeht. Lieferdienste und Geldtransporter missbrauchen Geh- und Radwege als Gewerbeparkplatz. Dazu sind beim Verwaltungsgericht Ansbach einige Klagen anhängig, mit denen sich Bürger gegen das Landesamt wehren. Ein Stadtratsantrag der ÖDP liegt hierzu bereits vor.

Kommentare

Vision Zero wird nur funktionieren, wenn verkehrsgefährdendes Verhalten auch sanktioniert wird. Es kann nicht überall und dauernd eine Polizeistreife vorbeifahren. Selbst wenn man bei der Polizei anruft, werden gefährlich und sichtbehindernd zugeparkte Stellen nicht sehr oft kontrolliert. Das wirkt dann, als ob es kein Verbot gäbe, denn wer da parkt muss ja keine Sanktionen befürchten. Die Lösung, dass Bürger dies selbst melden, muss also möglich sein. Hier geht es nicht(!) um die Verletzung des Hoheitsrechtes, sondern um die konsequente Ausübung, die mangels Personal oft eben nicht durchgeführt wird.