KFZ-Fahrrad Mischverkehr, max. 30km/h
Eigentlich braucht es überall Fahrradwege. Wenn dies aufgrund der Straßenbreite aber nicht möglich ist, dann muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h und Überholverbot gelten. Man ärgert sich über Radfahrer, die auf der Straße fahren, obwohl es einen Radweg gibt - gar keine Frage. Wenn der Fahrradfahrer aber keine Alternative hat, dann darf er nicht ständig in Lebensgefahr schweben durch waghalsige Überholmanöver der Autos. Sonst gelingt keine Verkehrswende.