Lärmgrenzwerte deckeln
München als ganzen und insbesondere die Straßen mit hoher Lärmbelastung brauchen strikte Lärmgrenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Ähnlich wie bei den Luftgrenzwerten braucht es klare und schnelle Konsequenzen, wenn die Grenzwerte überschritten werden. Stadtweit sollten der Wert von 65 dB tagsüber und 57 dB nachts nicht überschritten werden.
Kommentare
am 04. Apr. 2022
um 14:24 Uhr 1 Stimme
SWM zum geplanten U-Bahnbetriebshof Neuperlach Süd
Da sollte man mal anfangen mit der Deckelung der Lärmbelästigung: in dem Antwortschreiben der SWM an die Waldperlacher: "Eine nächtliche Betriebsruhe und ein Verzicht auf Abnahmefahrten an Sonn- und Feiertagen auf dem Betriebshof lassen sich somit
aus betrieblichen Gründen nicht umsetzen.“ Ja, wenn das so ist, gehört der Betriebshof NICHT in eine Gegend, wo tausende von "Anwohnern" nachts schlafen wollten, wenn es die SWM denn erlaubt!!!! Ich fordere eine Neuplanung des Betriebshofs an einem anderen Ort, der den Anforderungen der SWM entspricht - München-Waldperlach ist das jedenfalls nicht!!!