Mobilitätsziele müssen auch für den Stadtrand gelten
Es darf nicht sein, dass in der Stadtmitte versucht wird, vom MIV auf den Umweltverbund umzusteigen und Flächen zu entsiegeln und gleichtzeitig am Stadtrand neue Hauptstraßen durch Grünflächen gebaut werden. Beispiel: geplante KFZ Anbindung Freiham-Aubing. Und das mit der Begründung, es geht nicht anders. Ein solches Argument darf in der heutigen Zeit nicht mehr gelten, sonst disqualifiziert man sich selbst. Die Ziele der Mobilitätsstrategie dürfen nicht nur für die Stadtmitte gelten sondern für ganz München!